Hilfe, die mitten ins Herz trifft
Das Stadtfest Luzern ist ein Fest der Herzen. Denn mit dem Reinerlös aus dem Verkauf der Festabzeichen unterstützt die Stiftung «LUZERN HILFT» Jahr für Jahr gemeinnützige Institutionen. Seit 1972 wurden Unterstützungsbeiträge von über 3,3 Millionen Franken ausbezahlt.
Die Stiftung «LUZERN HILFT» sammelt seit Jahrzehnten Geld für soziale Projekte und gemeinnützige Zwecke. Die Spendengelder kamen bereits vielen Institutionen und damit den Menschen im Kanton Luzern zugute. Bisher kamen so über drei Millionen Franken zusammen. Hilfe direkt aus der Nachbarschaft also – «vo Lozärn – för Lozärn».
Die Stiftung legt besonderen Wert auf eine ausgewogene Verteilung der Gelder. Profitieren sollen Menschen unterschiedlicher Generationen und Kulturen. Unterstützt werden Bewohnerinnen und Bewohner von Stadt und Land sowie Menschen mit Behinderung und andere Bedürftige. Auch dieses Jahr will die Stiftung «LUZERN HILFT» wieder gemeinnützige Institutionen in der Nähe unterstützen.
So hilft die Stiftung
Die Stiftung «LUZERN HILFT» unterstützt Institutionen, Projekte, Angebote und Dienstleistungen, die der Bevölkerung des Kantons Luzern zu Gute kommen. Insbesondere werden Anschaffungen und Sachhilfen unterstützt.
Hilfe zur Selbsthilfe
Die Zuwendungen sollen Not lindern helfen, Hilfe zur Selbsthilfe fördern und soziale, gesellschaftliche und/oder kulturelle Aspekte in einem hohen Masse berücksichtigen.
Die Projekte sollen der sozialen Unterstützung von benachteiligten Menschen und Gruppierungen dienen: Menschen mit besonderen Schwierigkeiten, Behinderungen und Beeinträchtigungen oder in besonders schwierigen Lebenslagen.
Auch kulturelle und gesellschaftliche Aspekte spielen bei der Beurteilung der Gesuche eine Rolle: Bei Projekten, die gemeinschaftsfördernd, Generationen verbindend, integrations- und migrationsunterstützend sind und Initiativen und Engagements insbesondere von jungen Menschen in der Freiwilligenarbeit und Mitwirkung im öffentlichen Leben dienen. Gesuche können von Institutionen, Organisationen, Vereinen und Gruppierungen gestellt werden, die im Kanton Luzern domiziliert sind. Einzelhilfen können nicht gewährt werden.